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Ihre Fragen ...

Wie häufig ist mit Alarmierungen zu rechnen?

Die Zahl der Einsätze für jeden einzelnen Helfer soll möglichst gering bleiben: Zum einen werden Ersthelfern nur in einem bestimmten Umkreis alarmiert (Innenstadt 500 Meter, Stadtrand 1000 Meter). Zum anderen wird ein Ersthelfer im Anschluss an einen angenommenen Alarm für einen gewissen Zeitraum für weitere Einsätze gesperrt.

Wie wird mit KATRETTER alarmiert?

Wenn die Notrufabfrage in der Feuerwehr Leitstelle eine potentielle Reanimationssituation ergibt, bei der ein Ersthelfer-Einsatz vorgesehen ist, werden die notwenigen Informationen an die Server des Systems übertragen, die Smartphones der Ersthelfer geortet und alarmiert.

Was ist die Aufgabe der Ersthelfenden vor Ort?

Die Ersthelfer sollen die Situation in Augenschein nehmen und erste lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen. Das Ziel ist es, den Zeitraum zwischen Kreislaufstillstand und Beginn der Herzdruckmassage zu verringern. Aus diesem Grund sind keine komplexen medizinischen Maßnahmen wie vom Rettungsdienst gefordert.

Wann endet der Einsatz für die Ersthelfenden?

Der Einsatz endet in der Regel nach der Übergabe des Patienten an die eintreffenden Rettungskräfte.

Müssen Alarme zwingend angenommen werden?

Nein. Sowohl die Registrierung als auch die Teilnahme an Einsätzen erfolgt komplett auf freiwilliger Basis. Wenn es keine Zeit oder Möglichkeit zur Unterstützung gibt, kann der Alarm ignoriert werden. Wichtig ist, dass mit der Annahme eines Alarms keine anderen Pflichten (z.B. Kinderbetreuung oder dienstliche Pflichten) vernachlässigt werden dürfen.

Werden Ersthelfende ständig geortet?

Nein. Erst bei einer Alarmierung über das KATRETTER-System, erfolgt zunächst eine grobe Ortung aller angemeldeten Smartphones. Damit wird der Kreis an Smartphones, die sich in der Nähe des Einsatzortes befinden, eingegrenzt. In einem zweiten Schritt werden für die zielgenaue Alarmierung nur die Smartphones im Umfeld des Einsatzortes „feingeortet“.

Sind die Daten der Ersthelfenden geschützt?

Ja. Sämtliche Daten werden streng vertraulich behandelt. Notwendige Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt nach aktuellstem Stand der Technik.

Wie sind Ersthelfende abgesichert?

Im Einsatzfall ist eine umfangreiche Absicherung für alle Beteiligten gewährleistet. Für die Details, die in Ihrem Einzugsgebiet gelten, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Leitstelle in Verbindung.

Welche Pflichten haben Ersthelfende?

Wenn ein Einsatz angenommen wird, soll der Ersthelfer sich unmittelbar zum Einsatzort begeben. Sollte dies nicht möglich sein (z.B. wegen der Situation vor Ort), wird um eine Dokumentation in der App gebeten. Kraftfahrzeuge sollten nach Möglichkeit vermieden werden. In jedem Fall gelten weiterhin die Regeln im Straßenverkehr nach der Straßenverkehrsordnung. Auf keinen Fall dürfen die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr gefährdet werden. Der Ersthelfer ist an die Weisungen der Feuerwehrleitstelle und regulärer Rettungskräfte gebunden.

Dürfen Ersthelfer von Ihrem Einsatz berichten?

Jeder Ersthelfer ist gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit der ihm im Einsatzfall bekannt gewordenen Informationen verpflichtet. Das Anfertigen oder verbreiten von Fotos und Videos von der Einsatzstelle ist untersagt, um die Privatsphäre der Patienten zu schützen.



Ihr Frage zu KATRETTER ist nicht dabei?

Weitere Fragen beantworten wir gern unter: support@katretter.de

Oder informieren Sie sich in unserer Broschüre (PDF).

Wichtig

  • Der Alarmierungsprozess in KATRETTER ist rechtssicher gestaltet sowohl für freiwillige Helfende und Rettungskräfte als auch für die betroffenen Menschen.
  • Für den Einsatz von Freiwilligen ist die Erfassung bestimmter Daten nötig (zum Beispiel Aufenthaltsort und Angaben zur Qualifikation). Diese werden aber zu keinem anderen Zweck als der freiwilligen Unterstützung der Rettungskräfte in konkreten Einsätzen verwendet, welche in der Datenschutzerklärung festgelegt sind.
  • Die Umsetzung des Datenschutzes entspricht allen rechtlichen Vorgaben, insbesondere den Datenschutzprinzipien aus Art. 5 DSGVO.